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   BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86   

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https://dejure.org/1987,6904
BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86 (https://dejure.org/1987,6904)
BSG, Entscheidung vom 07.10.1987 - 4a RJ 91/86 (https://dejure.org/1987,6904)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 (https://dejure.org/1987,6904)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86
    Er ist der Auffassung, das Berufungsgericht habe ihn in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BSG der Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters zugeordnet (Hinweis auf BSG in SozR Nr. 103 zu § 1246 RVO und SozR 2200 § 1246 Nr. 11).

    Denn auch die der Berufswelt besonders nahestehenden Tarifpartner berücksichtigen bei der tariflichen Einstufung die Qualität des Berufs aufgrund seiner positiv zu bewertenden Anforderungen und Merkmale (vgl BSGE 41, 129, 133 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR 2200 § 1246 Nr. 29).

    Wenngleich die damit genannten Kriterien unter die "besonderen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit" zu subsumieren sein mögen, hat die Rechtsprechung doch die Merkmale der Vertrauensstellung und/oder besonderen Verantwortung sehr häufig gerade dann herangezogen, wenn es letztlich darum ging, einen Facharbeiter auch auf "besonders herausgehobene ungelernte Tätigkeiten", jedenfalls aber solche Tätigkeiten ohne regelrechte Berufsausbildung zu verweisen, die tariflich wie Anlerntätigkeiten eingestuft sind (vgl etwa BSGE 41, 129, 134 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11 sowie Nrn 17, 21, 23, 25, 29).

    angeführt sind (zur Zulässigkeit der Verweisung auf "berufsfremde" Tätigkeiten vgl BSGE 41, 129, 135 f = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR aaO Nr. 23 und - in letzter Zeit - Nr. 110).

  • BSG, 07.08.1986 - 4a RJ 31/84
    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86
    Diese Beurteilung stimme mit dem Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. Februar 1984 (SozR 2200 § 1246 Nr. 116) überein, dem zu folgen sei, da der 5. Senat die Entscheidung in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung getroffen und der 4. Senat mit der Einordnung der Rangierleitertätigkeit in die Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten im Urteil vom 7. August 1986 - 4a RJ 31/84 erst später Stellung genommen habe.

    Ob dies zutrifft, kann der Senat als Revisionsinstanz nicht überprüfen, desgleichen nicht, ob eine vorherige (einfache) Rangiertätigkeit von einer bestimmten Mindestdauer vorausgesetzt wird (vgl hierzu Urteil des Senats vom 7. August 1986 - 4a RJ 31/84, S 9).

  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86
    Damit ist den Versicherungsträgern und Gerichten bei der auf tatsächlichem Gebiet liegenden Ermittlung des qualitativen Wertes des bisherigen Berufes ein wertvolles Hilfsmittel an die Hand gegeben worden (vgl Urteil des Senats vom 28. November 1985 - 4a RJ 51/84 = SozR aaO Nr. 132).
  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86
    Daß somit die "Dauer der Ausbildung" iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO einen besonders wichtigen Faktor für das Mehrstufenschema bildet, ist seit langem anerkannt und erst in jüngster Zeit wieder vom 5. Senat des BSG unterstrichen worden, der in dem bereits erwähnten Urteil vom 9. September 1986 - 5b RJ 82/85 (SozR 2200 § 1246 Nr. 140) im Anschluß an Urteile des erkennenden Senats entschieden hat, die Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters setze grundsätzlich eine Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren - regelmäßig von drei Jahren - voraus.
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86
    In diesem Sinne müsse eine "Wettbewerbsfähigkeit'' im Vergleich zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (erkennender Senat in SozR 2200 § 1246 Nr. 53 S 163; dem folgend der 1. Senat aaO Nrn 68, 70; ebenso 5b Senat, Urteil vom 29. Oktober 1985 - 5b/1 RJ 14/84 = SozR aaO Nr. 131 S 418 f).
  • BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83

    Gleichstellung bestimmter Tätigkeiten - Rangierleiter - Handwerkertätigkeit -

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86
    Diese Beurteilung stimme mit dem Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1. Februar 1984 (SozR 2200 § 1246 Nr. 116) überein, dem zu folgen sei, da der 5. Senat die Entscheidung in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung getroffen und der 4. Senat mit der Einordnung der Rangierleitertätigkeit in die Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten im Urteil vom 7. August 1986 - 4a RJ 31/84 erst später Stellung genommen habe.
  • BSG, 15.03.1978 - 5 RJ 128/76

    Zumutbarer Kreis von Tätigkeiten - Qualitativer Wert seines bisherigen Berufs -

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86
    Denn auch die der Berufswelt besonders nahestehenden Tarifpartner berücksichtigen bei der tariflichen Einstufung die Qualität des Berufs aufgrund seiner positiv zu bewertenden Anforderungen und Merkmale (vgl BSGE 41, 129, 133 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR 2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 14.03.1979 - 1 RJ 84/78

    Bisheriger Beruf - Qualitative Bewertung - Maßgebliche Kriterien - Nachträgliche

    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86
    Deshalb muß er zunächst ermittelt und - da die Verweisbarkeit davon abhängt - nach den vorgenannten Kriterien bewertet, also sein qualitativer Wert festgestellt werden (zB BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 41).
  • BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 19/84
    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86
    Daraus folgt: Die - vom Gesetz nicht erwähnte - tarifliche Einstufung kann keines der in § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO genannten Tatbestandsmerkmale ersetzen; noch weniger kann sie als wichtiger eingeschätzt werden (vgl Urteil des Senats vom 3. April 1986 - 4a RJ 19/84).
  • BSG, 29.10.1985 - 5b/1 RJ 14/84
    Auszug aus BSG, 07.10.1987 - 4a RJ 91/86
    In diesem Sinne müsse eine "Wettbewerbsfähigkeit'' im Vergleich zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (erkennender Senat in SozR 2200 § 1246 Nr. 53 S 163; dem folgend der 1. Senat aaO Nrn 68, 70; ebenso 5b Senat, Urteil vom 29. Oktober 1985 - 5b/1 RJ 14/84 = SozR aaO Nr. 131 S 418 f).
  • BSG, 20.02.1986 - 4a RJ 73/83
  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 7/04 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Hauptberuf - Verweisbarkeit

    Reicht schon die Qualifikation als Berufskraftfahrer nach der Kraftfahrer-Ausbildungsverordnung (KraftfAusbV) aufgrund der für diesen Beruf vorgeschriebenen lediglich zweijährigen Regelausbildungszeit (§ 2 KraftfAusbV) für sich allein nicht aus, um den Berufsschutz als Facharbeiter zu erlangen (vgl BSG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 149; BSG Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - jeweils veröffentlicht bei Juris) und müssen daher die Kriterien der umfangreichen technischen Kenntnisse der Fahrzeuge, der Befähigung zu laufenden Wartungs- und Reparaturmaßnahmen unterwegs, der Kenntnisse des internationalen Verkehrsrechts und des Rechts für Gefahrguttransporte und Lebensmitteltransporte sowie der Kenntnisse über Frachtbriefe und Zollformalitäten und der Kenntnisse hinsichtlich der Abwehr von Gefahren gegen wachsende Straßenpiraterie hinzutreten (BSG Urteile vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 18/94 - und vom 30. Juli 1997 - 5 RJ 8/96 - jeweils veröffentlicht bei Juris), so entsprechen Arbeiten "mit Kraftfahrtätigkeit" dem Anspruch auf Ausübung des Lehrberufs "Berufskraftfahrer" regelmäßig nicht.
  • LSG Thüringen, 30.09.2014 - L 6 R 476/13

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit -

    Dies widerspricht der Rechtsprechung des BSG, nach der hinsichtlich der Zuordnung von Berufen zu den Leitberufen des Mehrstufenschemas regelmäßig auf die Dauer der Ausbildung abzustellen ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86, nach juris).

    In diesem Sinne müsse eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Vergleich zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (vgl. BSG, Urteil vom 07. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86, nach juris).

  • LSG Berlin, 22.12.2003 - L 16 RJ 87/00

    Gewährung einer Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit;

    Dazu ist zu prüfen, ob die abweichend vom normalen Ausbildungsweg erlangte berufliche Position tatsächlich in voller Breite derjenigen des vergleichbaren Versicherten mit normalem Ausbildungsgang entspricht (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 = SozR 2200 § 1246 Nr. 53; Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 149).

    Die Berufsgruppe V wird daher nicht nur durch Anlerntätigkeiten des oberen Bereichs geprägt, sondern stellt eine so genannte Mischlohngruppe dar (vgl. dazu BSG, Urteil vom 7. Oktober 1987 - 4a RJ 91/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 149 m.w.N.), da im Sinne des Mehrstufenschemas sowohl Angelernte des oberen wie auch Angelernte des unteren Bereichs einbezogen werden.

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